Schnee- und Glättebeseitigung
Da es bis heute noch immer nicht umgesetzt ist und die geltenden Satzungen für Kröpelin noch nicht im Internet zu finden sind, möchte ich heute einmal die Regelungen unser Straßenreinigungssatzung näher erläutern. Das die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Eigentümer übertragen ist brauch ich wohl nicht näher erläutern. Die Schnee- und Glättebeseitigung hat wie folgen zu erfolgen: 1.) Gehwege sind in einer für den Fussgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten. Bei Glätte sin diese mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht Salz, ab zu streuen. Für viele stellt sich natürlich die Frage, was ist die erforderliche Breite? Aus meiner Ansicht nach mindestens […]