Haushalt 2010
Die Stadt Kröpelin arbeitet zur Zeit mit einer vorläufigen Haushaltsführung, dies ist zum 1. Mal so. Die Ursache darin lag im sehr späten vorliegen der notwendigen Planzahlen vom Land. Was vorläufige Haushaltsführung bedeutet ist im § 49 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern § 49 Vorläufige Haushaltsführung (1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur 1. die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere ihre Investitionstätigkeit, für […]