Winter und Schule
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gibt aktuell bekannt, das für die gesamte Winterzeit folgende Regelungen zu beachten sind. Kinder und Jugendliche, die ihre Schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, sind grundsätzlich entschuldigt. Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht. Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht findet statt. Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden. Darüber hinaus informieren die Landkreise über Einschränkungen im Schülerverkehr.