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1 Comment

  1. Thomas Wendt
    01.06.2009 @ 23:20

    Eine Begründung, warum des Bürgermeisters Wahlpappen an Straßenschildern letztlich nicht erlaubt sind, hatte ich in der Einwohnerfragestunde nicht gegeben, sondern vielmehr mein Unverständnis ausgedrückt, daß ausgerechnet dem Herr Bürgermeister Wunschik als Dienstvorgesetzter des städtischen Ordnungsamtes sein unrechtmäßiges Handeln nicht bewußt sei oder ob er schlichtweg glaube, über dem Gesetz zu stehen. Weiterhin habe ich ihn aufgefordert, seine Wahlpappen umgehend abzunehmen und, wie jeder andere Bürger auch, der eine Ordnungswidrigkeit begeht, ein Ordnungsgeld an die Stadtkasse zu zahlen.

    Inzwischen sind des Bürgermeisters Wahlpappen von den Straßenschildern an die üblichen Laternenmasten umgehängt worden. Ob bereits eine Zahlung an die Stadtkasse erfolgte, weiß ich dagegen nicht. Die geschätzten 20 Wahlpappen hingen ordnungswidrigerweise von Mittwoch bis zum darauffolgenden Freitag. Das dürfte ein nettes Sümmchen an Ordnungsgeld ergeben. In der nächsten Sitzung der Stadtvertretung werde ich danach fragen.

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