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2 Comments

  1. Michael
    03.07.2009 @ 20:58

    das mit der erstattung von dienstausfall ist ein zweischneidiges schwert. zwar bekommt der arbeitgeber das geld, welches er dem angestellten während der einsatzzeit zahlt, aber den wirtschaftlichen ausfall den der arbeitgeber hat, bzw das produktionsmaschinen still stehen wenn der kamerad nicht da ist, bekommt der unternehmer nicht erstattet. wenn dann termingeschäfte zu erledigen sind wird das schon schwierig für den unternehmer.
    Wobei es vor 102 jahren handwerksmeister waren, welche die feuerwehr gegründet haben um ihre firmen zu schützen, dies sollte allen firmen in kröpelin zu denken geben!! vielleicht sollte auch unternehmen von der gemeinde gefördert oder bei ausschreibungen gesondert behandelt werden, wenn sie feuerwehrkameraden als angestellte haben. sprich : firma im ort + aufträge im ort = einsätzkräfte im ort!! das mit dem verpflichtung für den feuerwehrdienst bei gemeindeangestellten wird in vielen komunen schon praktiziert nur in kröpelin noch nocht wirklich. frag mich nur warum nicht.

  2. Gutteck
    06.07.2009 @ 09:41

    Da hast du natürlich Recht und das war mir auch bewusst. Die Erstattung bei Dienstausfall ist aber wenigstens etwas und besser als nichts.

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