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1 Comment

  1. Thomas Wendt
    22.02.2010 @ 08:08

    Für die Stadt Kröpelin ist die vorläufige Haushaltsführung zwar ungewöhnlich, aber beispielsweise der Landkreis Bad Doberan praktiziert das zu jedem Jahresanfang. So beschließt der Kreistag seinen aktuellen Haushalt erst am 24. März. Und selbst das Land, würde es nicht einen Doppelhaushalt für jeweils zwei Haushaltsjahre fahren, hätte in jedem Frühjahr eine vorläufige Haushaltsführung. Im Grundgesetz (Art. 111) ist das Recht der vorläufigen Haushaltsführung für den Bund geregelt. Fazit: in Kröpelin zwar neu, ist es an sich keine große Sache.

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