Seit heute ist das Verbrennen von Gartenabfällen wieder erlaubt. Im März, nur werktags, nur zwei Stunden täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr können private Gartenabfälle verbrannt werden. Das Verbrennen hat gesondert vom Lagerplatz der pflanzlichen Stoffe (Schutz der Kleinlebewesen) zu erfolgen. Der Nachbarschutz und die allgemeinen Brandschutzbedingungen sind zu berücksichtigen.
Verbrennen von Gartenabfällen
Eingestellt unter: Allgemein
– 02.03.2009