Winter und Schule
Das Ministerium für bildung, Wissenschaft und kultur gibt aktuell bekannt, das für die gesamte Winterzeit folgende Regelungen zu beachten sind.
- kinder und Jugendliche, die ihre schule wegen widriger Witterungsverhältnisse nicht erreichen können, sind grundsätzlich entschuldigt.
- Bei schwierigen Witterungssituationen in den verschiedenen Regionen entscheiden letztendlich die Eltern, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken oder nicht.
- Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht findet statt.
- Weitere informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
Darüber hinaus informieren die Landkreise über Einschränkungen im Schülerverkehr.