Schnee und Glätte auf Bürgersteigen
Über Schnee und Glätte auf Bürgersteigen wurde ja schon mehrfach geschrieben. Die sogenannte Schnee- und Glättebeseitigung ist in unser gültigen Strassenreinigungssatzung geregelt. Konkret heisst es … §4 Abs 2 …. 3. Schnee ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20.00 Uhr gefallener Schnee bis 8.00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Auf mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegfläche zu entfernen. 4. Glätte ist in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20.00 Uhr entstandene Glätte bis […]