Neue Umfrage?
Gestern wurde auf der Einwohnerversammlung zum Thema Bildung wurde die Aussage geprägt, das die Bürger ein Bürgerbegehren starten sollen, um herauszufinden was die Mehrheit der Kröpeliner möchte? Was natürlich einfach klingt ist nicht ganz so einfach. Näheres hierzu regelt der § 20 der Kommunalverfassung MV. § 20 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren ….. (3) Die Gemeindevertretung kann im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen. Der Beschluss muss die zu entscheidende Frage enthalten und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides bestimmen. (4) Die Bürger können die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren), wenn innerhalb der letzten zwei Jahre nicht […]