Gestern fand die 5. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Insgesamt waren 13 der 17 Stadtvertreter anwesend, die fehlenden 4 waren entschuldigt.
Der nachrückende Stadtvertreter Herr Olaf Stellmach wurde verpflichtet und als Stellvertreter von Veikko Hackendahl für den Hauptausschuss und Mitglied für den Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Planung, Umwelt und Landschaftsschutz gewählt.
Ein Beschluss über die Besetzung der Ehrenkommission für die Umsetzung des in der letzten Sitzung gefassten Stasibeschluss wurde gefasst. Diese Ehrenkommission besteht aus 4 Mitgliedern, dem Stadtvertretervorsteher und seinen Stellvertretern und dem Stadtvertreter Tim Burghardt. Wie bekannt wurde, hat der Bürgermeister hier die entsprechenden Anträge an die “Birthler Behörde” schon gestellt, ohne Einverständnis und Kenntnis der einzelnen Abgeordneten.
Ein wichtiger Punkt an diesen Abend, war der Haushalt 2010. Die Kämmerin Frau Kühl erläuterte umfassend das Zahlenwerk und machte deutlich das wir in diesem Entwurf vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt über 800.000 EUR überführen müssen, damit dieser ausgeglichen ist. Die bedeutet natürlich ein Abbau der Substanz. Der Vorsitzende des Finanzausschusses Herr Ruf, erläuterte danach die Beweggründe des Finanzausschusses der Stadtvertretung diesen Haushaltsentwurf vorzulegen mit der bitte diesem zuzustimmen. Im Anschluss machte der Stadtvertreter Herr Wendt mal grafisch deutlich was diese Zahlen eigentlich zu bedeuten haben. Der Haushalt wurde im Anschluss mit kleinen Änderungen beschlossen.Überplanmässigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2009 wurde zugestimmt.
Danach folgten Grundsatzbeschlüsse, die für das handeln der Verwaltung und Vertretung wichtig sind. Die Stadtvertretung hat beschlossen, das die Kröpeliner Mühle öffentlich genutzt werden soll, über das mögliche Nutzungskonzept soll in der nächsten Sitzung beschlossen werden. Die Kröpeliner Stadtvertretung hat beschlossen, das ein Verkehrskonzept vom Ausschuss für Stadtentwicklung …. erarbeitet werden soll, die Fraktionen sollen bis Anfang April Leitsätze formulieren. Ein weiterer Grundsatzbeschluss zur Bahnhofsstraße wurde erstmal zurückgestellt.
Weiterhin musste sich die Stadtvertretung mit einem Widerspruch des Bürgermeisters zum letztmalig gefassten Beschluss über die Materialen der Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen. Der ursprüngliche Beschluss wurde aufgehoben, damit war der Widerspruch hinfällig. Ein neuer Beschluss mit angepassten Wortlaut wurde gefasst.
Ab sofort können sich Kommunen und Regionen wieder für vorbildliche Klimaschutzprojekte auszeichnen lassen.
Köln. Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative führt das Bundesumweltministerium (BMU) gemeinsam mit der beim Deutschen Institut für Urbanistik angesiedelten „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz” erneut einen Wettbewerb zum kommunalen Klimaschutz durch. Gesucht werden realisierte Projekte, die in besonderem Maße zu einer Reduzierung des klimaschädlichen CO2 beigetragen haben. Bewerbungen sind in drei unterschiedlichen Kategorien möglich:
Kategorie 1
Innovative technische und/oder bauliche Maßnahmen für den Klimaschutz in einem kommunalen Gebäude oder einer kommunalen Einrichtung, die z.B. besonders effektiv Energieeffizienz mit der Nutzung erneuerbarer Energien verbinden.
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Letzte Woche im Gewerbeausschuss schon angesprochen, es gibt einen Landeswettbewerb, wo der Unternehmer des Jahres 2010 gesucht wird. In diesem Jahr werden Auszeichnungen in folgenden Kategorien vergeben: “Unternehmerpersönlichkeit”, “Familienfreundlichkeit” und “Fachkräftesicherung” . Dotiert ist die Auszeichnung mit jeweils 5.000 Euro und einer Stele. Den Online Teilnahmebogen für den Landeswettbewerb findet man hier.
Jeder kann dort jeden Unternehmer anmelden. Weitere Informationen zum Landeswettbewerb hier.
Gestern wurde auf der Einwohnerversammlung zum Thema Bildung wurde die Aussage geprägt, das die Bürger ein Bürgerbegehren starten sollen, um herauszufinden was die Mehrheit der Kröpeliner möchte?
Was natürlich einfach klingt ist nicht ganz so einfach. Näheres hierzu regelt der § 20 der Kommunalverfassung MV.
§ 20
Bürgerentscheid, Bürgerbegehren…..
(3) Die Gemeindevertretung kann im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter die Durchführung eines Bürgerentscheides beschließen. Der Beschluss muss die zu entscheidende Frage enthalten und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides bestimmen.
(4) Die Bürger können die Durchführung eines Bürgerentscheides beantragen (Bürgerbegehren), wenn innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid zur gleichen Angelegenheit durchgeführt worden ist. Richtet sich der Antrag gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung, muss er innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe des Beschlusses gestellt werden, es sei denn, der Beschluss wurde noch nicht durchgeführt.
(5) Das Bürgerbegehren muss schriftlich an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung gerichtet werden und die zu entscheidende Frage, eine Begründung und einen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Hinsichtlich der Kostendeckung können die Bürger Beratung durch die Gemeinde in Anspruch nehmen. Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis 50 000 Einwohnern von mindestens 10 vom Hundert der Bürger, in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern von mindestens 4 000 Bürgern unterzeichnet sein. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den Zeitpunkt des Bürgerentscheides entscheidet die Gemeindevertretung unverzüglich im Benehmen mit der Rechtsaufsichtsbehörde. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der beantragten Maßnahme beschließt.
(6) Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Ist die nach Satz 1 erforderliche Mehrheit nicht erreicht worden, hat die Gemeindevertretung die Angelegenheit zu entscheiden.
….
Sinn für mich dahinter kann ja nur der sein, das der Wille der Bevölkerung ergründet wird. Aus diesem Grunde habe ich eine kleine neue Umfrage, rechts in der Navigation auf Kroepeliner.de gestartet um einfach und unkompliziert mal die Meinung der Leser herauszufinden.
Gestern auf der Bürgerversammlung, wie auch auf den öffentlichen Sitzungen des Hauptausschusses und einiger Ausschüsse gibt es so einige Aussprüche die mich ganz stark ärgern, politische Vertreter äußern leichtfertig Aussagen, das wir dies oder das tun müssen, ohne aber öffentlich in diesem Zusammenhang auch mal auf das A und O zu schauen, nämlich den Haushalt.
Vielleicht muss ich meinen Ärger mal etwas erklären!
Der Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 steht ja auf der Tagesordnung für die nächste Stadtvertretersitzung. Ein erster Blick auf die Übersicht zeigt einen Entwurf eines ausgeglichenen Haushaltes, also sprich die Ausgaben in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt decken sich gegenseitig. In diesem Zusammenhang spricht man von einem ausgeglichenem Haushalt.
Doch blättert man mal über die Übersichtsseite hinaus und schaut sich das doch sehr monströse Zahlenwerk genau an, so wird man feststellen dies ist nur so, weil wir aus dem Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt Geld überführen. Um es mal bildlich und verständlich auszudrücken, unsere laufenden Ausgaben sind höher als die laufenden Einnahmen und wir müssen an das Gesparte ran und brauchen dieses somit auf. So wie bei jeder Privatperson ist ja das gesparte auf dem Bankkonto auch irgendwann alle und dann?
Wenn man heute schon sieht das es so ist, muss man meiner Meinung nach heute schon massiv sparen und sich nicht erst den Kopf darüber zerbrechen, wenn der Haushalt nicht mehr ausgeglichen ist. Weil wenn dies so ist, dann sparen nicht mehr wir für uns sondern die Kommunalaufsicht gibt Richtlinien vor und dem fallen sehr wahrscheinlich als erstes alle freiwilligen Leistungen zum Opfer.
Solche Aussagen egal von wem schüren ganz einfach Hoffnungen, denen wir aus finanziellen Gesichtspunkten eventuell gar nicht gewachsen sind. Bevor der leicht gesagte Ausspruch kommt, sollte man sich erstmal im klaren sein woher das Geld kommt. Wenn die Enttäuschung nachher da ist, fällt es auf alle Stadtvertreter zurück.
Man möge mich hier auch nicht falsch verstehen, damit soll natürlich nichts blockiert werden, wie es mir Kritiker gleich wieder in den Mund legen werden, aber man muss auch öffentlich Realistisch bleiben, den letztendlich steht und fällt leider alles mit dem Geld, sowie bei jeder Privatperson auch. Und letztendlich hilft uns kein Peter Zwegat & Co..
Auf Schusterstadt gibt es einen interessanten Artikel zum Protokoll des Hauptausschusses. Zum Artikel.
Inhaltlich finde ich es sowieso bedenklich, weil das Protokoll wurde ja eigentlich in der Form vom Gremium nicht vorher genehmigt, aber trotzdem wird es schon veröffentlicht.
Die Stadt Kröpelin arbeitet zur Zeit mit einer vorläufigen Haushaltsführung, dies ist zum 1. Mal so. Die Ursache darin lag im sehr späten vorliegen der notwendigen Planzahlen vom Land.
Was vorläufige Haushaltsführung bedeutet ist im § 49 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
§ 49 Vorläufige Haushaltsführung
(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht öffentlich bekannt gemacht, so darf die Gemeinde nur
1. die Aufwendungen tätigen oder Auszahlungen leisten, zu deren Leistung sie gesetzlich oder bei Beginn des Haushaltsjahres vertraglich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere ihre Investitionstätigkeit, für die im Finanzhaushalt eines Haushaltsvorjahres Haushaltsansätze oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen,
2. Abgaben nach den Sätzen des Vorjahres erheben, soweit diese in der Haushaltssatzung festgesetzt werden,
3. Kredite umschulden.(2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Investitionstätigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel der in der Haushaltssatzung des Haushaltsvorjahres festgesetzten Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufnehmen; § 52 Abs. 2 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.
Wenn man dies gelesen hat wird schnell deutlich für neue Wege ist da leider kein Spielraum.
Ein spar spannende Artikel hat Thomas Wendt auf Schusterstadt zum Haushalt geschrieben. Einmal beschäftigt er sich mit der Kreisumlagen (Artikel Kreisumlage der Stadt Kröpelin an den Landkreis Bad Doberan 2010 so hoch wie nie und dann gibt es noch einen Erklärenden Artikel zu den städtischen Finanzen (Die Finanzen der Stadt Kröpelin werden in Berlin, in Schwerin und in Bad Doberan wesentlich vorbestimmt).
Hier wird deutlich wo unsere Probleme liegen, die Zuwendungen an die Stadt werden weniger und im Gegenzug die finanziellen Verpflichtungen mehr. Dieses Ungleichgewicht kann man natürlich nur schwer kompensieren, darum heißt es nun eisern sparen und jede Ausgabe auf die Notwendigkeit prüfen. Die Stadt Kröpelin verfügt ja noch über einige Rücklagen und auch über einige Immobilien, aber man sollte diese auch versuchen zu erhalten und die Immobilien solange Sie wirtschaftlich sind auch versuchen zu halten.
Am Donnerstag bei der 5. öffentlichen Stadtvertretersitzung findet sich der Haushalt 2010 auf der Tagesordnung, es bleibt abzuwarten wie sich nach dem Entwurf der finanzielle Situation darstellt.
Ein kleiner schöner Nachtrag zur wilden Sau von Kröpelin von Herbert Boldt auf Schusterstadt. Zum Nachtrag
Am Donnerstag, den 25.02.2010 findet um 19.30 Uhr im Rathaus (großer Sitzungssaal) die 5. öffentliche Stadtvertretersitzung der Stadt Kröpelin statt. Im Anschluss an die Einwohnerfragestunde beraten die Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter über folgende
Tagesordnung.
A) Öffentlicher Teil
B) Nichtöffentlicher Teil
Dr. Jürgen Borchardt
Stadtvertretervorsteher
In Kröpelin findet auch dieses Jahr, genauer gesagt am 23. März 2010 um 16.30 Uhr, wieder eine Fischereischeinprüfung statt. In Vorbereitung auf diese Prüfung wird von Frau Leuchert ein Ausbildungskurs in Kröpelin angeboten. Interessenten für diesen Kurs, können sich unter Telefon 038296-78333 anmelden.