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3 Comments

  1. Thomas Wendt
    13.09.2013 @ 09:06

    Widerspruch. In der DDR wurde unter dem „Rat der Stadt“ eben nicht die „Volksvertretung“ gesehen, die im übrigen „Stadtverordnetenversammlung“ hieß, siehe „Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik“, sondern die gesamte kommunale Verwaltung im Ort.

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