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19 Comments

  1. Joachim Schmidt via Facebook
    09.12.2011 @ 09:37

    hauptsache alle kröpeliner machen mit

  2. Thomas Wendt
    09.12.2011 @ 13:44

    In der heutigen Ostsee-Zeitung wird Herr Wunschik zitiert. Sollte die Ostsee-Zeitung das Zitat richtig wiedergegeben haben, dann muß man Herrn Wunschik eine bewußte Irreführung der Öffentlichkeit unterstellen.

    Ich hoffe, die Ostsee-Zeitung recherchiert die Aussage, Herr Wunschik würde „weitere sechs Jahre 70 Prozent seiner Bezüge erhalten“ und stellt das öffentlich richtig.

    • Birgit
      10.12.2011 @ 19:48

      Was ist denn nun richtig! Bekommt er die 70 Prozent, oder nicht? Es wird doch auch dafür Gesetze geben.

  3. Micha
    09.12.2011 @ 17:22

    Das ist ein guter Tag für Kröpelin. Ich hoffe, es klappt am 15.1.12.

  4. Sven
    09.12.2011 @ 21:50

    Schön. Wenn nur 10 % davon stimmen was mir so zu Ohren gekommen sind, muss sich die Stadtvertretung die Frage gefallen lassen, warum erst jetzt.

  5. Blogs aus Mecklenburg-Vorpommern im Wikio-Ranking Dezember 2011 | world wide Brandenburg
    10.12.2011 @ 10:41

    […] 60. Teiledealer (Lassan/10926) 61. tochKopf (Schwerin/11071) 62. Ostseeblog (Greifswald/11098) 63. Kröpeliner aktuell (Kröpelin/12789) 64. Schwerin Schwerin (Schwerin/13250) 65. Rügen Informationen (13298) 66. Andre […]

  6. Thomas Gutteck
    10.12.2011 @ 20:51

    @Birgit

    Natürlich stimmt das so nicht, wie es da geschrieben wurde.
    Einen Tag nach der Bekanntgabe eines erfolgreichen Bürgerentscheides, tritt er in den einstweiligen Ruhestand. Meiner Meinung nach erhält er dann gemäß §4 Bundesbesoldungsgesetz für den Monat und 3 weitere Monate seine Bezüge.

  7. Thomas Gutteck
    10.12.2011 @ 20:52

    @Sven

    Es ist halb nicht öffentlich viel versucht worden auf Ihn einzuwirken, was aber alles nicht fruchtete.

  8. Martin Nitsch
    10.12.2011 @ 23:40

    Hallo Thomas,

    du glaubst, er erhält nach einer erfolgreichen Abwahl 4 Monate seine normalen Bezüge weiter? Mmh, sollten sich die Stadtverordneten dazu nicht vorher Gedanken machen, bevor sie die Abwahl einleiten, d.h. es auch genau wissen? Das Bundesbesoldungsgesetz ist natürlich nicht für Wahlbeamte im Land Mecklenburg-Vorpommern einschlägig. Ich kenne mich zwar damit auch nicht aus, aber nur 2 Minuten Google führen mich zu § 66 (8) BeamtVÜG M-V. Demnach würde der Bürgermeister nach einer erfolgreichen Abwahl tatsächlich in den einstweiligen Ruhestand treten. Er erhielte dann ein Ruhegehalt in der Maximalhöhe von 71,75 % der Endstufe seiner bisherigen Besoldungsgruppe (hier wohl A14) bis zum Ablauf der ordentlichen Amtszeit. So gesehen, hat Herr Wunschik doch recht mit der Aussage? Der Stadt kämen nach einer erfolgreichen Abwahl noch einige Jahre zusätzlich jährliche Mehrkosten i.H.v. ca. 42.000 EUR und darüber hinaus anteilige Heilfürsorge zu. Übergangsgelder müssten m.E. nach auch gezahlt werden (§ 47 BeamtVÜG M-V).

  9. Thomas Gutteck
    11.12.2011 @ 12:07

    Hallo Martin,

    danke für deine kurze Analyse, ich sehe hier noch einige andere Ansatzpunkte, ob er überhaupt berechtigt ist (§ 4BeamtVÜG M-V). Aber wir brauchen die rechtliche Analyse hier gar nicht fortführen, weil entscheidend für mich zum Beispiel war, das unser Bürgermeister, durch sein Nichtbefolgen der Beschlüsse der STV aus meiner Sicht weit höhere Kosten verursacht hat (dazu in einem späteren Beitrag mehr!), als die Abfindung die wir ihm zahlen müssten. Hier gilt es abzuwägen!
    Außerdem sind wir zu solchen Zahlungen auch nur verpflichtet, solange er und nun möge man mir die eventuell nicht rechtliche korrekte Ausdrucksweise entschuldigen, seinen Status als Beamter besitzt. Es sind ja eine Vielzahl von Verfahren und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Leider dauert sowas in Deutschland sehr sehr lange.

  10. Martin Nitsch
    11.12.2011 @ 12:43

    Ich habe mir noch mal die flankierenden Gesetze wie Landesbeamtengesetz M-V und Beamtenstatusgesetz angesehen. Herrn Wunschik würde nach einer erfolgreichen Abwahl eventuell bis zum Ablauf der regulären Amtszeit Ruhegeld zufließen. Dann würde er darüber hinaus auch Ansprüche auf Ruhegeld nach seinem „Alters“-Ruhestand erwerben. Den Status als Beamter oder den Verlust des Ruhegeldanspruches würde er eigentlich nur nach einer Verurteilung zu mindestens 12 Monaten Freiheitsstrafe erhalten, alles andere ist in der Regel nicht durchsetzbar. Ich vermute mal nicht, dass wegen eines anhängigen Verfahrens mit einer solchen Strafe zu rechnen ist?
    Wenn ich mal ganz konservativ rechne, würden auf die Stadt Kröpelin nach einer erfolgreichen Abwahl in den nächsten Jahren Mehrkosten i.H.v. insgesamt 300.000 EUR zukommen.
    Du schreibst ja, dass der Bürgermeister durch das Nichtbefolgen von Beschlüssen noch höhere Kosten verursacht hat. Da bin ich mal auf deinen weiteren Artikel gespannt. Sollten die Stadtverordneten bei einem vom Bürgermeister verursachten Vermögensschaden von mehr als 300.000 EUR nicht auch rechtliche Schritte bezüglich einer persönlichen Haftung einleiten?

  11. Christian Bockholt
    12.12.2011 @ 14:54

    … denn sie wissen nicht, was sie tun.

    Jedem wahlberechtigten Kröpeliner muss sich die Frage aufdrängen, warum man für oder gegen eine Abberufung des Bürgermeisters stimmen soll.

    Vielleicht gibt es ja tatsächlich gute Gründe für eine Abberufung.

    Allerdings haben es unsere Stadtvertreter bisher versäumt, diese Gründe in einer verständlichen und sachlichen Weise gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren.

    Dass unsere Stadtvertreter trotzdem ein kostenintensives Abwahlverfahren eingeleitet haben und dabei darauf vertrauen, dass wir Kröpeliner nicht weiter nachdenken und „einfach so“ für eine Abberufung stimmen werden, empfinde ich persönlich als beleidigend und gemeinschaftsschädigend.

    Selbstverständlich habe ich den Versuch unternommen, mich objektiv über die angeblichen Verfehlungen unseres Bürgermeisters zu informieren.
    So richtig fündig geworden bin ich nicht.

    In der Tagespresse ist stets nur von der Verletzung irgendwelcher Informationspflichten die Rede.
    Manchmal – so auch in Ihrem Beitrag oben, Herr Gutteck – wird diffus angedeutet, dass der Bürgermeister Beschlüsse nicht umgesetzt habe.

    Ansonsten findet man nur Unsinn!

    Man erwartet von mir als mündigem Bürger doch nicht ernsthaft, dass ich den Bürgermeister abwähle, weil er jeden zweiten Tag seinen Dienstwagen benutzt (ich nutze meinen Dienstwagen täglich und zwar auch für Privatfahrten) oder weil er sich weigert, seine tägliche Verweildauer im Rathaus durch die Benutzung eines Zeiterfassungssystem zu dokumentieren (meines Erachtens ehrverletzende Schikane!)?!?

    Interessant finde ich – und das wird durch Ihre Beiträge, Herr Gutteck, deutlich dokumentiert -, dass sich die Stadtvertreter der rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns offensichtlich nicht recht bewusst sind. Den einzelnen Stadtvertretern scheint nicht klar zu sein, dass man sie für evident schwachsinnige Entscheidungen auch persönlich zur Rechenschaft ziehen kann.

    An Sie persönlich gerichtet folgende Frage, Herr Gutteck:
    Sie teilen uns mit, dass gegen den Bürgermeister eine Vielzahl von Verfahren und Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft anhängig seien.
    Was wollen Sie uns damit sagen?
    Dass die Unschuldsvermutung für Sie keinen Wert hat?

    Außerdem:
    Ich persönlich wähle niemanden ab, bevor ich nicht weiß, WER oder WAS die Alternative sein soll.

    • Birgit Puskeiler
      12.12.2011 @ 15:20

      @ Ch.Bockholt,

      Wo waren Sie denn, als die öffentlichen Sitzungen stattfanden? Dort hätten sie ausreichende Informationen zu dem Verhalten von Herr Wunschik erhalten können!

    • Mary
      12.01.2012 @ 20:26

      „Den einzelnen Stadtvertretern scheint nicht klar zu sein, dass man sie für evident schwachsinnige Entscheidungen auch persönlich zur Rechenschaft ziehen kann.“
      Dieser Satz war wohl nicht Ihr Ernst Herr Bockholt. Es kann nicht sein, dass alle Stadtvertreter irren. Hat denn der Bürgermeister Recht und Gesetz für sich gepachtet. Monarchie hatten wir mal.

  12. Thomas Gutteck
    12.12.2011 @ 15:51

    Sehr geehrter Herr Bockholt,

    ich stimme Ihnen vollkommen zu, das die Stadtvertretung es bis dato versäumt habt, die Gründe dafür in verständlicher und sachlicher Weise gegenüber der breiten Öffentlichkeit zu kommunizieren. Versuche dazu gab es zum Beispiel auf der Webseite der Stadt, dagegen ging Herr Wunschik aber vor. Aber wir haben ja auch noch nicht den Tag der Wahl, bis dahin wird es sicher noch viele Möglichkeiten geben, das die Kröpeliner sich informieren können und die unterschiedlichen Standpunkte hören können.

    Der Beschluss ist gefasst und glauben Sie mir, die Stadtvertretung hat es sich nicht leicht gemacht, aber man sollte auch ein grundsätzliches Vertrauen haben, wenn alle anwesenden Stadtvertreter, in dem Fall 16 ganz unterschiedliche Personen, ein und derselben Meinung sind und für diese Abwahl stimmen.

    Sie bringen es aber spannenderweise auf einen Punkt, Sie haben den Versuch unternommen sich zu informieren. Wie taten Sie dies zum Beispiel? Neben persönlichen Gesprächen sollte Ihnen doch dafür eigentlich nur die offizielle städtische Webseite als Informationsquelle dienen, mit Ihren Protokollen über die Sitzungen. Doch gerade diese sind zum Beispiel nicht komplett, so das Sie sich ein objektives Bild machen könnten. Nehmen wir alleine nur das Protokoll der Stadtvertretersitzung vom 28.07.2011, welches Sie hier : http://www.kroepelin.de/fileadmin/user_upload/2011_OEffentliche_Bekanntmachungen/Stadtvertreter/Protokolle/16.OEffentlicherTeil28.07.2011.pdf finden können. Dies enthält zum Beispiel die besagte öffentliche Erklärung der STV und noch weitere 16 Anlagen. Finden Sie diese online? Finden Sie die Erklärung der STV online? Dies liegt übrigens in der Verantwortung von Herrn Wunschik.

    So etwas zu schreiben, mag Ihnen als Anwalt ja liegen, ich jedoch benötige dafür Zeit, weil ich ganz einfach davon ausgehe, das bei jedem kritischen Artikel, auch juristischer Gegenwind droht. Hier muss jeder Fakt genau recherchiert werden, das kostet nun mal Zeit.

    Es geht aus meiner Sicht auch keinesfalls um Verletzungen der Informationspflicht, aber dazu wie gesagt zu späteren Zeitpunkt mehr. Für jeden regelmäßigen Teilnehmer von Stadtvertreter, Hauptausschuss und anderen Ausschusssitzungen ist das aber nichts Neues.

    Ich lade Sie aber gerne zu einem persönlichen Gespräch ein, indem ich Ihnen meine Gründe darlege, warum ich für diese Abwahl gestimmt habe.

    Bezüglich der persönlich an mich gerichteten Frage, ich teile nur mit, das es solche Verfahren gibt, das wissen ja die wenigsten.

    Zu Ihrer Frage nach der Alternative, die kann Ihnen wohl keiner beantworten, weil so eine Stelle wird dann wieder ausgeschrieben, aber das wissen Sie ja eigentlich.

    MFG

    Thomas Gutteck

  13. Seyda
    14.12.2011 @ 00:16

    Hallo die Damen und Herren,

    ich denke als Außenstehender wird es mir kaum möglich sein mir ein klares Bild von der Stimmung im Rathaus zu verschaffen. An Fr. Puskeiler: Leider ist es so, dass einige Bewohner der Stadt auch zu diesen Sitzungszeiten arbeiten gehen und somit Steuergelder in die Stadtkassen fliessen lassen, aber ich wäre auch gern öfter dabei gewesen. Daher nun meine Frage: Was der Herr Bürgermeister alles „Schlechtes“ getan hat kann man der Presse oder dem Internet entnehmen, aber das ist doch wohl nur eine Seite der Medaille. Es wird doch auch „Gutes“ geben?!?!?!? Wann und wo wurde oder wird das erwähnt?? Ich meine, nur der Gerechtigkeit und der Wahlentscheidung halber. Denn wenn die Hochrechnung von Herrn Nitsch stimmt, dann würde ich gern zwischen dem einen (bitte niemand böse sein) „Übel“ oder dem anderen „Übel“ wählen wollen.

    Vor einiger Zeit hatte ich schon einmal geschrieben. Ich wünschte mir damals, dass die „Stadtpolitiker“ endlich anfangen sollten mal an einem Strang zu ziehen. Es hat den Anschein dass jeder versucht auf Biegen und Brechen seine poltischen Prinzipien durchzusetzen. Die „große Politik“ macht es vor …. . Aber dabei bleibt zu Viel auf der Strecke – in unserem Falle die Kröpeliner und ihre Stadt!!

    Noch mal zum Verständnis, ich bin kein Politiker oder Anwalt, ich bin Bürger und würde mich freuen, wenn endlich politische Absichten mal etwas „Außen vor bleiben“ und gemeinsam was für die Bürger und die Stadt geschafft wird und dann auch so Kund getan wird. Denn ob in diesem Fall nur die Wahl eines neuen BGM sinnvoll ist, frage ich mich in diesem Zusammenhang ebenfalls. Vielleicht wäre es sinnvoll aus den Reihen der Stadtvertreter einen neuen BGM zu wählen. Würde mich mal interessieren, ob dann mehr Ruhe im Rathaus einkehrt.

    Ps.: Ich möchte kein Bürgermeister werden.

    Und : (Hr. Gutteck) gabs schon eine Auskunft über die Fortführung der Arbeiten an der Abwasserentsorgung im Zuge der Rostocker Strasse????

    MfG Dirk Seyda

  14. Birgit Puskeiler
    14.12.2011 @ 10:38

    @ Herr Seyda,

    ich bin genauso berufstätig, wie die
    17 Stadtvertreter/innen!

    Wie Sie feststellen können, ziehen gerade
    17 Stadtvertreter/innen an einem Strang!!!
    Das sollte Ihnen doch zudenken geben oder?

  15. Seyda
    14.12.2011 @ 18:52

    @ Frau Puskeiler,

    richtig, gibt mir zu denken: „gerade“, aber ist das schon immer so?!?!?!?
    Das gibt mir zu Denken!!!

    MfG D.Seyda

  16. Thomas Gutteck
    16.12.2011 @ 06:26

    Hallo Herr Seyda,

    entschuldigen Sie das ich mich erst jetzt zur Wort melde.

    Wie gesagt ich finde es für Außenstehende zurzeit auch noch schwer sich ein klares Bild zu verschaffen.

    Von dem was seitens der STV bemängelt wird, findet man wenig im Internet und in der Presse.

    Die Frage was hat Herr Wunschik gutes erreicht, sollte er am besten selber beantworten.
    Aus meiner Sicht, kann ich sagen das zum Beispiel der von ihm ins Leben gerufene Verein deDrom und dessen Aktivitäten positiv für Kröpelin sind. Leider hat dies nichts mit seinem ursprünglichen Aufgaben als Bürgermeister zu tun.

    Zur Hochrechnung von Herrn Nitsch, kann ich nur folgendes ergänzen. Ob Sie stimmt weiß ich persönlich nicht, weil bei der komplexen Thematik Beamtenrecht, kriegt man bildlich gesagt bei 10 Leuten – 12 Meinungen. Dies in Gänze zu betrachten, erfordert einige Angaben zum beruflichen Werdegang von Herrn Wunschik etc..

    Ich persönlich als Stadtpolitiker, vertrete die Meinung, das die STV an einem Strang zieht. Sicherlich ist man nicht immer 100% einer Meinung, aber vom Grundsatz her sind die Entscheidungen sehr mehrheitlich.

    Bezüglich der Abwasserentsorgung Rostocker Straße gibt es meiner Meinung nach nichts Neues.

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