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1 Comment

  1. Jörg Wichmann
    06.02.2009 @ 21:58

    Hallo Herr Gutteck,
    ich bin da der gleichen Meinung wie Sie und möchte der Vollständigkeit halber das Bundesdatenschutzgesetz § 4f Abs.3 hinzufügen. Ich finde es schon einwenig peinlich, wenn ein selbsernannter „Datenschutzbeauftragter“ seine Gesetzesunkenntis auch noch in der Zeitung verbreitet. Inwieweit den Aussagen von Herrn Schlutow in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen Glauben zu schenken ist überlasse ich den geneigten Lesern.
    Wer trotzdem etwas gegen die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten tun möchte, kann Widerspruch gemäß §§ 32,34 Abs.1a und 35 Landesmeldegesetz (LMG) einlegen. Ich gehe davon aus, dass entsprechende Formulare bei der Stadtverwaltung zu erhalten sind. (online z.Z. noch nicht)
    Jörg Wichmann

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