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3 Comments

  1. Thomas Gutteck
    29.07.2013 @ 07:36

    Ohne das hier eine Diskussion entstehen soll, möchte ich aus meiner Sicht ein paar Sätze dazu sagen.
    Die Stadtvertretung lehnte nicht die Erhebung einer Klage ab, Sie verständigte sich darauf, bei der Versagung des Einvernehmens für den Bau der geplanten Anlagen zu bleiben.
    Eine 100% Erfolgsaussicht auf Gewinn einer Klage vor Gericht gibt es natürlich nicht, das dürfte jedem bekannt sein.
    Die Stadt Kröpelin trägt hier das Prozesskostenrisiko.
    Es sind keine neuen Erkenntnisse und Fakten bekannt geworden, die aus Sicht der Stadt für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGb sprechen.

  2. Sigurd Heinz
    02.08.2013 @ 21:53

    Die 100% Erfolgsaussicht auf Gewinn der Klage ist mir aus der zu verklagenden Behörde selbst
    genannt worden, zur Übernahme des Prozeßkostenrisiko hat sich in der Stadtvertreterversammlung die Bürgerinitiative bereit erklärt. Die bei der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens über den § 36 BauGb hinaus genannten Versagungsgründe reichen aus, den Proßes erfolgreich zu bestreiten. Das weiß der Investor , seine Interessenvertreter und die Behörde. Deshalb wird bisher die Klageerhebung durch die Stadt in der Stadtvertretung blockiert.

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