Leserbrief zum Artikel „Hubertus Wunschik sieht Info-Recht des Bürgermeisters verletzt“ in der Ostsee-Zeitung am 23.12.2011
Herr Wunschik hat nach Einlegung seines Widerspruchs gegen den Beschluss Nr.: 196-19/2011, Teil III die von der Stadtvertretung beschlossenen Veröffentlichungen von der Internetseite „Stadt Kröpelin/Öffentliche Bekanntmachungen“ genommen.
Stattdessen hat Herr Wunschik seine zwei Widersprüche an oberste Position gestellt, so dass die beiden Amtlichen Wahlbekanntmachungen der Stadt Kröpelin über den Bürgerentscheid zur Abberufung des Bürgermeisters und über die Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis für den interessierten Bürger erst auf der nächsten Seite (nach unten scrollen der Seite) sichtbar werden. Da die erhobenen Widersprüche laut Kommunalverfassung eine aufschiebende Wirkung haben und noch kein Termin für deren Behandlung auf der Stadtvertretersitzung feststeht, gibt es auch keinen Grund, die Amtlichen Bekannt-machungen zum Bürgerentscheid herabzusetzen. Die von Herrn Wunschik bewusst vorgenommene Festlegung der Rangfolge der Bekanntmachungen auf der Internetseite der Stadt zeigt deutlich, dass er seine Dienstbefugnis dazu nutzt, die Informationsmöglichkeit der Bürger über die Internetpräsenz zu beeinflussen. Diese Absicht wird umso deutlicher, dass Herr Wunschik auf die Veröffentlichung seines Widerspruchs vom 11.08.2011 gegen den Beschluss „Überplanmäßige Ausgabe für die Sanierung der Mühle“ auf den Internetseiten der Stadt verzichtet hat. Wie Herr Wunschik sonst seiner Informationspflicht nachkommt, zeigt sich darin, dass der Aufruf zum Subbotnik am 09. April 2011 bis Ende Juni 2011 an erster Stelle der Bekanntmachungen positioniert war.
Dr. Jürgen Borchardt
Stadtvertretervorsteher