Zwangsverwaltung Kröpelin
Am Montag gab es in der Ostseezeitung einen spannenden Artikel, laut deren Informationen wurde durch Mitarbeiter des Landkreises dem Bürgermeister in einem Gespräch deren Möglichkeiten aufgezeigt. Konkret geht es darum, das Sie einen Beauftragten einsetzen könnten, für den Bürgermeister, falls die Kommune Handlungsunfähig sei. Dieser Schritt ist das allerletzte Mittel wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft worden sind.
Gerade durch die neue Hauptsatzung und die Widersprüche der Bürgermeister dagegen steuerte die Kommune direkt auf diese Handlungsunfähigkeit zu. In der letzten Woche wurde ja eine neue Hauptsatzung beschlossen, bis dato hat nach meinem Wissen der Bürgermeister wohl keinen Widerspruch eingelegt, obwohl das was er in der vorherigen Version beanstandet hatte, sich nicht geändert hat. In dem Artikel wurde unser Bürgermeister noch ganz selbstbewusst zitiert, das man ihm nicht mit einem Beauftragten drohen kann und das man auch für die Stadtvertretung einen Beauftragten einsetzen kann.
Es bleibt abzuwarten, ob er nun seine Rechtsauffassung zur Hauptsatzung geändert hat.
Natürlich sieht die Kommunalverfassung auch die Möglichkeit vor, für die Stadtvertretung einen Beauftragten einzusetzen, wenn der Landkreis jedoch Bedenken beim Handeln der STV hätte, hätte Sie deren Beschlüsse beanstandet und hätte der STV diese Möglichkeit aufgezeigt und nicht dem Bürgermeister. Das ist aber nicht geschehen.
Mit dem Artikel in der Ostseezeitung wurde auch einen Online Umfrage der OZ gestartet, ob eine Zwangsverwaltung im Rathaus sinnvoll wäre. Das Ergebnis ist zwar nicht repräsentativ, aber von den 307 Teilnehmer antworteten 70 % mit „Ja“ und nur 23% mit „Nein“.