Allgemein

Schnee- und Glättebeseitigung

Da es bis heute noch immer nicht umgesetzt ist und die geltenden Satzungen für Kröpelin noch nicht im Internet zu finden sind, möchte ich heute einmal die Regelungen unser Straßenreinigungssatzung näher erläutern.

Das die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Eigentümer übertragen ist brauch ich wohl nicht näher erläutern.

Die Schnee- und Glättebeseitigung hat wie folgen zu erfolgen:

1.) Gehwege sind in einer für den Fussgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten. Bei Glätte sin diese mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht Salz, ab zu streuen.

Für viele stellt sich natürlich die Frage, was ist die erforderliche Breite? Aus meiner Ansicht nach mindestens die Breite die benötigt wird für einen Kinderwagen. Am besten etwas breiter, damit es keine nassen Füsse gibt wenn Sie ein Fussgänger und ein Kinderwagen begegnen.

2.) Schnee ist von 8-20 Uhr unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw bei Glätte unverzüglich nach entstehen mit geeigneten Maßnahmen zu bekämpfen. Nach 20 Uhr entstehende Gefährdungen sind bis nächsten morgen 8 Uhr zu beseitigen.

3.) Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dies möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Rinnsteine, Einläufe und dem Hydranten sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden.

Das bedeutet nicht aus 2 Fahrspuren machen wir eine, weil wir alles auf dem Fahrbahnrand ablagern. Das wichtigste ist hier eindeutig der Satz “Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden”. Wenn sich jemand daran halten würde, würde es nicht permanent dazu kommen, das Bürger Schnee auf die Straße schippen, dies ist eindeutig eine Gefährdung des Verkehrs. Im Schadensfall kann doch sogar der Reinigungspflichtige sogar haftbar gemacht werden.

Sicherlich ist es gerade bei solchen Schneemassen sehr schwer, und die wenigsten wissen wohin damit, aber es ist keine Lösung den Schnee auf die Straße zu schippen.

Heute wurde im Bereich der Hauptstraße und der Strandstraße durch den städtischen Bauhof der Schnee mit einem großen Radlager abgefahren, eine schöne Sache. Aber es war für mich nicht verständlich das Bürger und auch städtische Angestellte die Reste auf die Straße warfen und somit die Verkehrsteilnehmer zusätzlich gefährden.

Kommentare

Kommentare sind nicht erlaubt

  1. [...] “Am Markt” geschrieben, zum Artikel und ich hatte auch schon etwas über Schnee und Glättebeseitigung geschrieben. Doch erstaunlicherweise muss ich sagen, auch Tage nach dem letzten ernsthaften [...]

    Geschrieben von Schnee, Schnee und nochmals Schnee auf Kröpelin Aktuell | Februar 8, 2010, 20:01

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